Tauben, Krähen sowie alle anderen Vögel füttern ist nicht verboten
Mit artgerechtem Futter, und wenn keine Reste (sogenannter Müll) zurückbleibt ist das FÜTTERN ERLAUBT.
Falsche
Fütterung mit Essensresten und die Verunreinigung der öffentlichen Straßen und
Plätze ist verboten.