Tauben, Krähen sowie alle anderen Vögel füttern ist nicht verboten

 

Mit artgerechtem Futter, und wenn keine Reste (sogenannter Müll) zurückbleibt ist das FÜTTERN ERLAUBT.


Falsche Fütterung mit Essensresten und die Verunreinigung der öffentlichen Straßen und Plätze  ist verboten.